

Ruhestandsplanung & Altersvorsorge
Der überwiegende Teil der Bevölkerung ist gesetzlich rentenversichert. Aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind jedoch im Falle des Alters nur relativ geringe Leistungen in Bezug zum letzten Bruttoeinkommen zu erwarten. Als Faustformel gilt: Nach 45 Versicherungsjahren beträgt die Altersrente nach Abzug der Krankenkasse und Pflegeversicherung etwa 45 % des monatlichen Bruttoeinkommens.
Jeder sollte sich die Frage stellen, ob er damit seinen Lebensunterhalt bestreiten kann? Denn auch als Rentner soll weiterhin die Miete der Wohnung oder die Instandhaltung des Hauses, Ausgaben für Essen, Trinken, Gas und Strom, Versicherungen, Auto, Hobbys, Reisen, Friseur, Kosmetikerin, Sparschwein für die Enkel und was noch so alles zum entspannten Leben dazugehört, bezahlt sein.
Sparen tut da not, wenn Sie nicht als Millionär geboren sind. Und da niemand weiß, wie lange die 2. Halbzeit, also die Zeit vom Rentner werden bis zum Tode dauert, bietet sich für den Ruhestand eine Rentenversicherung als Mittel der Wahl an. Die zahlt nämlich so lange wie man lebt, auch wenn man 100 wird. Diese kann aus dem Netto finanziert werden oder mit steuerlicher Förderung durch den Staat. Es kann auch Investmentsparen ohne Versicherung sein.
Auch beim Thema Ruhestandsplanung führen viele Wege nach Rom. Das Ziel ist klar, wer sich auf den Weg macht braucht Orientierung, welche Richtung soll man gehen und welches Transportmittel ist das Geeignete.

Versicherungssparen mit staatlicher Förderung
Die Stichworte lauten Riester-Rente, Rürup-Rente oder Betriebsrente. Alle Arten sind mit steuerlicher Förderung ausgestaltet, heißt im Klartext: der Staat gibt erhebliche Zuschüsse, je nach Einkommen, Familienstand und Versicherungsstatus.
Welche Sparprodukte werden angeboten?
Die Rentenversicherer bieten bevorzugt Investmentpolicen mit oder ohne Garantieelemente an. Alles was im Abschnitt „Kapitalanlageberatung“ zu passiven und aktiven Strategien geschrieben wurde, kann auch hier ausgewählt werden.
Die Spargelder fließen also in Investmentfonds. Bei der Rürup-Rente muss der Anbieter keine Garantie bezogen auf die eingezahlten Gelder aussprechen, jedoch zwingend bei der Riester-Rente und der Betriebsrente. Und wem Investmentfonds zu riskant erscheinen, der kann auch eine Rentenversicherung mit festverzinslicher Anlage wählen.
Versicherungssparen ohne staatliche Förderung
Vom Staat reichlich Zuschüsse zu kassieren, ist eine verlockende Vorstellung. Aber gibt es da keinen Haken? Kommt darauf an. Die Renten mit staatlicher Förderung sind im Alter grundsätzlich voll einkommensteuerpflichtig, ob Steuer fällig wird, kommt auf die gesamte Einkommenssituation als Rentner an. Bei den Betriebsrenten werden auf die Renten auch grundsätzlich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig. Auch eine Frage des Einzelfalles.
Wer keine staatliche Förderung braucht oder will, ist besser dran. Er nimmt die Beiträge zu seiner Altersvorsorge von seinem Girokonto und damit aus versteuertem Einkommen. Dafür gibt es bei Auszahlung auch Steuervorteile. Renten werden nur mit dem sehr niedrigen Ertragsanteil versteuert. Außer der Rente gibt es auch die Möglichkeit der Kapitalauszahlung, hier findet eine Versteuerung im Rentenalter nur auf den Zugewinn statt und dieser wird nur mit dem halben Durchschnittssteuersatz des Empfängers belegt.
Was nicht staatlich gefördert wird, kann auch jederzeit entnommen werden. Bei der Riester-, Rürup- und Betriebsrente kann erst frühestens mit 62 zugegriffen werden.
Die Rentenversicherer bieten auch hier bevorzugt Investmentpolicen mit oder ohne Garantieelemente an. Alles was im Abschnitt „Kapitalanlageberatung“ zu passiven und aktiven Strategien geschrieben wurde, kann auch hier ausgewählt werden.
Die Spargelder fließen in Investmentfonds. Garantien können, müssen aber nicht versichert werden (kosten langfristig nämlich Rendite). Und wem Investmentfonds zu riskant erscheinen, der kann auch eine Rentenversicherung mit festverzinslicher Anlage wählen.
Investmentsparen
Sparen fürs Alter kann auch ohne einen Versicherungsmantel funktionieren. Alles was im Abschnitt „Kapitalanlageberatung“ zu passiven und aktiven Strategien geschrieben wurde, ist auch hier relevant.
Entscheidender Unterschied zum Versicherungssparen ist, dass es keine Rente gibt, also kein Versprechen eines Versicherers lebenslang einen bestimmten Geldbetrag zu leisten.
Beim Investmentsparen wird ein Kapital angespart und im Alter kann über einen Entnahmeplan ein regelmäßiges Einkommen erzeugt werden. Eine lebenslange Garantie wird dabei nicht gegeben.
Eine staatliche Förderung findet nicht statt. Versteuert werden Zugewinne, wenn Kapital entnommen wird. Maßgebend ist der Abgeltungssteuersatz (25 % plus Solidaritätszuschlag). Eine jederzeitige Entnahme von Kapital ist möglich.
Wie Sie sehen, führen beim Thema Ruhestandsplanung viele Wege nach Rom. Für viele Menschen zu viele. Das Ziel mag klar sein, der Weg allerdings vernebelt, es braucht Orientierung. Nutzen Sie unser know-how als Navigator!